I. Allgemeine
Verkaufs-Lieferbedingungen des becker computer service & handel
§ 1. Angebot, Vertragsschluß und
Vertragsinhalt
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1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen -
auch küntige - gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Hiervon abweichende Bestimmungen - insbesondere in formularmäßigen
Einkaufsbindungen - sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen. Auf diese Schriftformerfordernis
kann nur schriftlich verzichtet
werden.
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2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eingehende Aufträge
werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich oder
kommen durch Lieferung nach Maßgabe dieser Bedingung
zustande.
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3. Für Kaufverträge, die Anwender - Software einschließlich
sowie für Miet-, Leasing-, Wartungs-, und Reparaturverträge gelten
Sonderbedingungen.
§ 2. Preise
§ 3. Lieferung und
Gefahrenübergang
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1. Wir liefern
auf Gefahr des Käufers ab unserem Lager Hamburg. Die Gefahr geht
auf den Käufer über
mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder
den Frachtführer
oder sonst zur Ausführung bestimmte Person, spätestens jedoch
mit dem Verlassen
unseres Lagers, und zwar auch dann, wenn wir mit eigenen Leuten
den Versand
vornehmen.
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2.Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die der Käufer zu
vertreten hat,
verzögert, so geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr
auf den Käufer
über.
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3. Teilieferungen
sind zulässig.
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4. Ist eine
bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese nach Eingang der vom
Käufer
beizubringenden Unterlagen. Außerdem gelten die von uns genannten
Termine und
Fristen
nur annährend, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag
ausdrücklich als
Fixgeschäft.
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5. In Fällen
höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z.b.
bei
Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten,
Lieferung- und
Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen u.s.w
verlängern sich Termine und
Fristen angemessen. Dem Käufer
steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag
zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten,
Kosten und
Materialien zu
vergüten.
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6. Bei
Überschreiten des angegebenen Liefertermins in anderen Fällen kann der
Käufer nur zurücktreten,
wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form
Soweit von uns
Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des
Käufers ausgeschlossen,
es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein
Interesse. Wenn der
Käufer nach erfolgloser Fristsetzung wegen einer Verzögerung der
der Lieferung.
die infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns zu vertreten ist,
Erfüllung
verlangt und ihm zusätzlich Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine
Verzugsentschädigung
zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0.5 % im
ganzen aber
höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge
der Verspätung
nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende
Ansprüche des
Käufers sind
ausgeschlossen.
§ 4. Untersuchungs- und
Rügepflicht
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1. Dem Käufer ist
bekannt, daß wir eine umfassende Qualitätssicherung, unserer Arbeiten
vornehmen.
Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, daß unsere Produkte -
insbesondere, wenn wir
selbst von Lieferanten beziehen - im Einzelfall einmal einen
Mangel aufweisen. Dem
Käufer obliegt es deshalb zur Wahrung seiner Rechte, die gekaufte Ware
unverzüglich nach
ihrem Empfang umfassend zu untersuchen und Probeläufe
vorzunehmen.
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2. Erkennbare
Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung
ab
Lager schriftlich und unter
genauer Bezeichnung der Beanstandungen zu rügen, versteckte Mängel
innerhalb von 8
Tagen nach ihrer
Entdeckung.
§ 5.
Zahlungsbedingungen
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1. Unsere
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist
unzulässig.
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2.Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten
oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen.
Kommt der Käufer
einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach,so können
wir vom Vertrage
zurücktreten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden - unter
Vorbehalt der
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 2 %
über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bank, mindestens jedoch 6 % berechnet. Dem
Käufer steht es
frei, den Nachweis zu erbringen, daß unser Schaden wesentlich niedriger
ist.
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3. Aufrechnungen mit anderen als von uns
schriftlich anerkannten oder rechtskräftig fest gestellten
Forderungen sind dem Käufer nicht
gestattet.
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4. Abtretungen
des Käufers
von Ansprüchen gegen uns sind ohne unsere schriftliche Zustimmung
unwirksam.
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5. Einem Käufer , der Kaufmann ist, steht uns
gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht unter Ausschluß des §
369 HGB nur zu, wenn wir unsere Pflichten grob verletzt oder ein unserer
Leistung
entsprechendes Entgelt bereits erhalten
haben.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
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1. Die verkaufte
Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den
Geschäftsbeziehungen mit uns
unser Eigentum. Wird die Ware von dem Käufer be- oder verarbeitet,
erstreckt sich
der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung,
Verbindung, oder
Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der
hergestellten neuer
Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer
Ware zu dem der
anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung
entspricht.
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2. Der Käufer ist
berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen
eines geordneten
Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bei Nichtbarzahlungen
hat der Käufer
mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen
Bedingungen zu
vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen
aus der
Weitergabe dieser Ware sowie Rechte aus dem von ihm vereinbarten
Eigentumsvorbehalt an
uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die
Abtretung
bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen
die Erwerber
erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen.
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3. Kommt der
Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so
haben wir
jederzeit - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - das Recht, die
Herausgabe der
Vorbehaltsware an uns zu fordern und / oder die an uns
abgetretenen Rechte direkt
geltend zu
machen.
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4. Übersteigt der
Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als
20 % sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
verpflichtet.
§ 7. Gewährleistung
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1. Wir leisten
Gewähr für diejenigen neuen Gegenstände, die wegen
fehlerhafter Konstruktion,
schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar
oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die
Gewährleistungsfrist für neue von uns
gelieferten Maschinen, Geräte und Ersatzteile beträgt 24 Monate
ab
Gefahrenübergang.
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2. Eine
Gewährleistung entfällt für Schäden, die u.a. zurückzuführen sind, auf
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gebrauchtbedingten Verschleiß von Teilen (z.b.
Druckköpfe, Luftfilter und Farbbänder,
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ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefer- Gegenstandes ,
insbesondere übermäßige Beanspruchung, falsche Lagerung
oder falsche
Wartung,
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falsche Montage
oder die Verwendung nicht sachgerechten Zubehörs,
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natürliche
Abnutzung
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eigenmächtige
Reparaturen oder Änderungen an dem
Liefergegenstand.
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3. Hat der Käufer
die Beschaffenheit der Ware form- und fristgerecht (siehe §4
Untersuchungs-
und Rügepflicht) und zu Recht beanstandet, so werden
wir sie nach unserer Wahl
entweder ausbessern, umtauschen oder gegen Erstattung des
ganzen oder
teilweisen Kaufpreises zurückzunehmen. Statt einer Ersatzlieferung
b.z.w. statt
Nachbesserung steht dem Käufer ausnahmsweise das Recht zu,
wahlangemessen
herabzusetzen (Minderung), vorausgesetzt, daß wir eine Nachbesserung
schriftlich
verweigert haben, bereits zwei Nachbesserungsversuche
fehlgeschlagen sind oder auch
die zweite Ersatzlieferung erhebliche Fehler
aufweist.
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4. Zur
Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigen Ermessen
erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der
Mängelhaftung
frei.
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5. Weitergehende
Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Schadens wegen
mangelhafter oder
nicht erbrachter Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund ( z.b.
wegen
Unmöglichkeit , positiver Forderungsverletzung, Verletzung
vorvertraglicher Pflichten oder
wegen unerlaubter Handlung) - bestehen nicht, insbesondere nicht für den
Verlust von
Daten, es sei denn, ein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe handelt grob
fahrlässig oder
vorsätzlich oder eine vertragswesentliche Pflicht wird von uns
schuldhaft verletzt oder schuldhaft
nicht erfüllt.
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6. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf
grobem Verschulden beruht
sowie bei anderen Pflichtverletzungen mit grobem Verschulden durch
einfache
Mitarbeiter haften wir nur für typischen vorhersehbaren
Schaden.
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7. Unsere Haftung
ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Kaufpreis
beschränkt.
§ 8. Schlußbestimmungen
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1. Erfüllungsort
ist Hamburg
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2. Ist der Käufer
Vollkaufmann, so ist Hamburg vereinbarter Gerichtsstand. Für Klagen von
uns gilt daneben
auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
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3. Die
Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das einheitliche
Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen
sowie das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen
finden keine Anwendung.
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4. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Eine
unwirksame Bestimmung soll durch eine andere Regelung ersetzt werden,
die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten
kommt.
II.
Einkaufsbedingungen
des becker computer service &
handel
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1. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind für uns nicht verbindlich, auch
wenn wir diesen
nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie gelten nur, wenn sie im
Einzelfall von
uns schriftlich anerkannt werden.
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2. Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg. Dieser
Vertrag unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung der
einheitlichen
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie
über den Abschluß
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird
ausdrücklich
ausgeschlossen.
becker computer service & handel
Stand: Januar
2005
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