I. Allgemeine Verkaufs-Lieferbedingungen des becker computer service & handel

§ 1. Angebot, Vertragsschluß und Vertragsinhalt

  • 1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen - auch küntige - gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen - insbesondere in formularmäßigen Einkaufsbindungen - sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
  • 2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eingehende Aufträge werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich oder kommen durch Lieferung nach Maßgabe dieser Bedingung zustande.
  • 3.  Für Kaufverträge, die Anwender - Software einschließlich sowie für Miet-, Leasing-, Wartungs-, und Reparaturverträge gelten Sonderbedingungen.

§ 2. Preise

  • Unsere Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - ab Lager Hamburg einschließlich Verpackung und in Euro. Die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet.

§ 3. Lieferung und Gefahrenübergang

  • 1. Wir liefern auf Gefahr des Käufers ab unserem Lager Hamburg. Die Gefahr geht auf  den Käufer über mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmte Person, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, und zwar auch dann, wenn wir mit eigenen Leuten den Versand vornehmen.     
  • 2.Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.             
  • 3. Teilieferungen sind zulässig.       
  • 4. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese nach Eingang der vom Käufer beizubringenden Unterlagen. Außerdem gelten die von uns genannten Termine und Fristen  nur annährend, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft.  
  • 5. In Fällen höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, z.b. bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsunfällen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferung- und Leistungsverzug von Zulieferern, behördlichen Eingriffen u.s.w verlängern sich Termine und Fristen angemessen. Dem Käufer steht in diesen Fällen das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten, Kosten und Materialien zu vergüten.
  • 6. Bei Überschreiten des angegebenen Liefertermins in anderen Fällen kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. Wenn der Käufer nach erfolgloser Fristsetzung wegen einer Verzögerung der der Lieferung. die infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns zu vertreten ist, Erfüllung verlangt und ihm zusätzlich Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0.5 % im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

§ 4. Untersuchungs- und Rügepflicht

  • 1. Dem Käufer ist bekannt, daß wir eine umfassende Qualitätssicherung, unserer Arbeiten vornehmen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, daß unsere Produkte - insbesondere, wenn wir selbst von Lieferanten beziehen - im Einzelfall einmal einen Mangel  aufweisen. Dem Käufer obliegt es deshalb zur Wahrung seiner Rechte, die gekaufte Ware unverzüglich nach ihrem Empfang umfassend zu untersuchen und Probeläufe vorzunehmen.
  • 2. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen  nach  Lieferung ab  Lager schriftlich  und  unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung.

§ 5. Zahlungsbedingungen

  • 1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist unzulässig.
  • 2.Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach,so können wir vom Vertrage zurücktreten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden - unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank, mindestens jedoch 6 % berechnet. Dem Käufer steht es frei, den Nachweis zu erbringen, daß unser Schaden wesentlich niedriger ist. 
  • 3. Aufrechnungen mit anderen als von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig fest gestellten Forderungen sind dem Käufer nicht gestattet.
  • 4. Abtretungen des Käufers  von Ansprüchen gegen uns sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
  • 5. Einem Käufer , der Kaufmann ist, steht uns gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht unter Ausschluß des § 369 HGB nur zu, wenn wir unsere Pflichten grob verletzt oder ein unserer Leistung entsprechendes Entgelt bereits erhalten haben.

 

§ 6. Eigentumsvorbehalt 

  • 1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird die Ware von dem Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuer Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.     
  • 2. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bei Nichtbarzahlungen hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Ware sowie Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
  • 3. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - das Recht, die Herausgabe der  Vorbehaltsware an uns  zu fordern und / oder  die an uns abgetretenen Rechte direkt geltend zu  machen.
  • 4. Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

 

§ 7. Gewährleistung

  • 1. Wir leisten Gewähr für diejenigen neuen Gegenstände, die wegen  fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich  beeinträchtigt sind. Die Gewährleistungsfrist für neue von uns gelieferten Maschinen, Geräte und Ersatzteile beträgt 24 Monate ab Gefahrenübergang.
  • 2. Eine Gewährleistung entfällt für Schäden, die u.a. zurückzuführen sind, auf
  1. gebrauchtbedingten Verschleiß von Teilen (z.b. Druckköpfe, Luftfilter und Farbbänder,
  2. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefer- Gegenstandes , insbesondere übermäßige Beanspruchung, falsche Lagerung oder falsche Wartung,
  3. falsche Montage oder die Verwendung nicht sachgerechten Zubehörs,
  4. natürliche Abnutzung
  5. eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand.
  • 3. Hat der Käufer die Beschaffenheit der Ware form- und  fristgerecht (siehe §4 Untersuchungs- und Rügepflicht)  und zu Recht beanstandet, so werden wir sie nach unserer Wahl entweder ausbessern, umtauschen oder gegen Erstattung des ganzen oder teilweisen Kaufpreises zurückzunehmen. Statt einer Ersatzlieferung b.z.w. statt Nachbesserung steht dem Käufer ausnahmsweise das Recht zu, wahlangemessen herabzusetzen (Minderung), vorausgesetzt, daß wir eine Nachbesserung schriftlich verweigert haben, bereits zwei Nachbesserungsversuche  fehlgeschlagen sind oder auch die zweite Ersatzlieferung erhebliche Fehler aufweist.
  • 4. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung frei.
  • 5. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund ( z.b. wegen Unmöglichkeit , positiver Forderungsverletzung, Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder wegen unerlaubter Handlung) - bestehen nicht, insbesondere nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, ein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder eine vertragswesentliche Pflicht wird von uns schuldhaft verletzt oder schuldhaft nicht erfüllt.
  • 6. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf grobem Verschulden beruht sowie bei anderen Pflichtverletzungen mit grobem Verschulden durch einfache Mitarbeiter haften wir nur für typischen vorhersehbaren Schaden.
  • 7. Unsere Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Kaufpreis beschränkt.

§ 8. Schlußbestimmungen

  • 1. Erfüllungsort ist Hamburg
  • 2. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist Hamburg vereinbarter Gerichtsstand. Für Klagen von uns gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
  • 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf  beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
  • 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine andere Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

II. Einkaufsbedingungen

des becker computer service & handel

  • 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
  • 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen  Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

becker computer service & handel

Stand: Januar 2005

 

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